Forstfacharbeiter/in

Bereits seit dem Jahr 2001 wird eine erweiterte Forstfacharbeiter-Ausbildung an der LFS Tamsweg angeboten. Dieser Kurs, den bisher knapp 1000 Personen absolvierten, zählt zu den besten Ausbildungen, die man in Österreich in Anspruch nehmen kann.

Diese in dieser komprimierten Form nur an der LFS Tamsweg mögliche Ausbildung zum Forstfacharbeiter wird ab heuer als ein mögliches Pflichtmodul für die Absolventen der Salzburger Landwirtschaftsschulen geführt. Ausbildungspartner sind die Landwirtschaftliche Fachschule Tamsweg in Kooperation mit dem Forstbetrieb Kärnten-Lungau der Österreichischen Bundesforste AG und der Kammer für Land- und Forstwirtschaft Salzburg als Prüfungsstelle.

Da der Lehrgang auch integrativer Teil des dritten Jahrganges an der LFS ist, erhalten Schüler, die diese Ausbildung als Pflichtmodul absolvieren, weiter Schul- und Heimbeihilfe.

Die Kurskosten 2025 für die Teilnehmer betragen € 850,– (inkl. Kopierkosten), die Prüfungstaxe liegt derzeit bei € 100,00 + Kosten für Vergebührung € 14,30 = € 114,30 (Vorschreibung erfolgt durch LFA Salzburg).
 
Die Anmeldung für diese Ausbildung erfolgt automatisch, indem der Schüler gegen Ende des zweiten Jahrganges den Forstfacharbeiterkurs an seiner Stammschule als sein Pflichtmodul wählt.

Nach Maßgabe freier Plätze können auch Absolventen früherer Jahrgänge und externe Teilnehmer, die die Aufnahmevoraussetzungen erfüllen, am Kurs teilnehmen. Für diese Teilnehmer betragen die Kurskosten jedoch € 3500,–.

Ausbildungsplan Forstfacharbeiterkurs

Der Lehrgang dauert insgesamt acht Wochen, drei Wochen dienen der praktischen Ausbildung im Forstbetrieb Kärnten-Lungau der Österreichischen Bundesforste AG, vier Wochen der theoretischen und praktischen Ausbildung an der LFS Tamsweg und in der letzten Ausbildungswoche werden die praktischen und theoretischen Prüfungen abgehalten.

Wie bekomme ich nun den Forstfacharbeiterbrief?

Nach dem positiv abs0lvierten FFA Kurs bei uns müssen folgende Schritte erledigt werden:

  • Nachweis über einjährige facheinschlägige Praxis
  • vollendetes 20. Lebensjahr
  • DIESES FORMULAR ausfüllen

Nähere Infos dazu findet man –->HIER<–

…folgen in Kürze!

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